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Externer Informations­sicherheits­beauftragter (ISB)

Externer Informations­sicherheits­beauftragter (ISB)

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Überblick externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)

Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter eignet sich vor allem, um den immer größer werdenden Anforderungen an die Informationssicherheit zu genügen. Diese Dienstleistungen können sowohl vorübergehend als auch dauerhaft genutzt werden. Sie haben zum Ziel, Ihr Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) wirksam zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Die Informationssicherheitsstrategien des Unternehmens werden von unseren Informationssicherheitsbeauftragten überwacht und gesteuert.

Gesetzliche Anforderungen und Unternehmenspflicht

Die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten ist unter bestimmten Umständen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Unternehmen einer bestimmten Größe oder solchen, die kritische Infrastrukturen betreiben. Alle Unternehmen, die eine strukturierte Informationsverarbeitung verwenden und somit Risiken eingehen, sollten jedoch grundsätzlich ein ISB beauftragen. In den meisten Fällen steht der Informationssicherheitsbeauftragte direkt unter der Geschäftsleitung, was seine eigenständige Arbeitsweise fördert und die Bedeutung seiner Funktion betont.

Ziele und Vorteile

Die Bestellung eines externen Informations­sicherheits­beauftragten bietet zahlreiche Vorteile, darunter Zugang zu spezialisiertem Wissen und Erfahrungen, die intern oft schwer zu realisieren sind. Ein derartiger Schritt leistet einen Beitrag zur Einhaltung der Vorschriften, indem er gewährleistet, dass sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden. Er trägt auch dazu bei, Risiken proaktiv zu minimieren, was es ermöglicht, potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen effektiv anzugehen. Unternehmen betonen durch die Bestellung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten ihr Engagement für den Schutz kritischer Unternehmensdaten und die Sicherstellung einer stabilen Sicherheitskultur.

Warum einen externen ISB wählen?

Unser Team setzt sich aus erfahrenen und zertifizierten Sicherheitsexperten zusammen. Sie fungieren als unmittelbare Kontaktperson für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Informationssicherheit. Diese Experten sind sich der Komplexität und Schwierigkeiten im Bereich der Informationssicherheit bewusst und stellen individuelle Lösungen zur Verfügung, die den Anforderungen und Bedürfnissen Ihres Unternehmens entsprechen. Daher stellt die Auswahl eines externen Informationssicherheitsbeauftragten eine strategische Entscheidung dar. Diese ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihre Kerntätigkeit zu fokussieren, während Fachleute sich mit der Informationssicherheit befassen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Informations­sicherheits­beauftragter (ISB) ist verantwortlich für die Entwicklung, Implementierung und Überwachung des Informations­sicherheits­management­systems (ISMS) eines Unternehmens. Zu seinen Aufgaben gehören die Risikoanalyse, die Sicherstellung der Compliance mit gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie die fortlaufende Beratung der Unternehmensleitung in Sicherheitsfragen.

Unternehmen, die nicht über die erforderlichen internen Ressourcen oder das Fachwissen verfügen, um die komplexen Anforderungen der Informationssicherheit eigenständig zu bewältigen, finden einen externen Informationssicherheitsbeauftragten besonders geeignet. Dies gilt vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, die es häufig schwer haben, langfristig qualifizierte Sicherheitsexperten einzustellen. Externe Fachleute bringen außerdem häufig Erfahrungen und bewährte Verfahren aus verschiedenen Branchen mit, die das Sicherheitsniveau der Firma stark verbessern können.

Normalerweise steht der Informationssicherheitsbeauftragte unmittelbar unter der obersten Geschäftsleitung. Die unabhängige Berichterstattung und Entscheidungsfindung, die für die Effektivität der Informationssicherheitsmaßnahmen unerlässlich sind, werden durch diese Unterstellung ermöglicht.

Die Verpflichtung eines Informationssicherheitsbeauftragten richtet sich nach den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und den persönlichen Risiken eines Unternehmens. Allerdings existieren in zahlreichen Ländern und Branchen eindeutige Regeln, die eine solche Beauftragung notwendig machen. Kontaktieren Sie uns gerne um gemeinsam herauszufinden ob Sie unter bestimmte gesetzliche Regulierungen im Bereich der Informationssicherheit fallen.

Die Informationssicherheitspolitik wird vom ISB täglich überwacht und umgesetzt. Er hat jedoch eine beratende und ausführende Funktion. Die Verantwortung für die Sicherheit von Informationen obliegt der Unternehmensleitung. Um dahingehend optimal gewappnet zu sein, empfiehlt es sich externe Fachleute und ihre Erfahrungen sowie bewährte Verfahren aus verschiedenen Branchen miteinzubeziehen, die das Sicherheitsniveau der Firma stark verbessern können.

Alle Leistungen

Wir unterstützen dich mit unseren Lösungen bei der Sicherheit für deine Projekte – für kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen.

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Ernennung zum (externen) Informations­­sicherheits­­beauftragten

Zur Umsetzung der Anforderungen an ein Informations­sicherheits­management­system (ISMS) stellen wir den externen Informations­sicherheits­beauftragten (ISB, CISO) temporär oder permanent. Hierbei nehmen wir die Steuerungs- und Kontroll­aufgaben wahr und entwickeln das ISMS weiter.

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Bestellung zum Datenschutz­beauftragten

Wir stellen den betrieblichen Daten­schutz­beauftragen in der Institution und beraten die Mitarbeitenden und die Geschäfts­führung in allen daten­schutz­recht­lichen Belangen. Hierfür erarbeiten wir ein belastbares Datenschutz­konzept, prüfen die Verträge und Vereinbarungen und führen das Verfahren zur Auftrags­daten­verarbeitung.

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Dokumentation in ISMS und DSMS-Tools

Als Nachweis der Wirksamkeit der etablierten Management­­­systeme pflegen wir die Informationen in der Tool­­­infra­­­struktur und schreiben die Nachweis­dokumentation fort. Hier stellen wir die Anforderungen an ein integriertes Management­system sicher.

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Meldestelle gemäß Hinweis­­geber­­schutz­­gesetz (HinSchG)

Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen stellen wir Ihnen die externe Melde­stelle gemäß HinSchG bereit. Hierbei agieren wir frei von Hierarchien und unab­hängig, sodass der gesetz­liche Auftrag erfüllt werden kann. In Abstimmung mit den Verantwortungs­­­trägern nehmen wir Hinweise entgegen, bewerten und kanalisieren diese und bereiten mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Handlungs­maßnahmen und Stellung­­nahmen vor.

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Erstellung von Ausschreibungen

Auftraggeber begleiten wir aktiv in den Vorhaben. Hierzu führen wir im Rahmen der Beratung und des Projekt­managements eine intensive Anforderungs­analyse durch. Unser Fokus liegt hierbei auf den Komplexen: Rechen­zentrum, Leitstelle, Veränderung (Change), Sicherheit, Security Operation Center und kritischen Infra­strukturen, sowie Anlagen (KRITIS). Die Kombination daraus ist die Heraus­forderung, die wir am liebsten bewältigen.

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